Garantien
QUALITÄTSGARANTIE
Unser Unternehmen gewährt für alle von uns vertriebenen Produkte eine Qualitätsgarantie für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Erhalt des Leistungsgegenstandes, längstens jedoch 30 Monate ab Verkaufsdatum, mit der es sich verpflichtet, dass das Produkt für den angegebenen Zeitraum für den üblichen Zweck geeignet ist bzw. seine üblichen Eigenschaften behält.
Für ausgewählte Produktgruppen oder einzelne Produktkomponenten gewähren wir eine erweiterte Qualitätsgarantie nur dann, wenn die genau spezifizierten Bedingungen erfüllt sind – siehe die unten verlinkte PDF-Datei.
RECHTE BEI MANGELHAFTER LEISTUNG
Liegt ein rechtlicher oder tatsächlicher Mangel an der von uns gelieferten Ware vor, muss der Käufer den Mangel unverzüglich, nachdem er Gelegenheit hatte, die Ware zu untersuchen und den Mangel festzustellen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten (Rügefrist) nach Ablieferung des Leistungsgegenstandes (bei gesetzlicher Mängelhaftung) bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (bei Garantiehaftung) anzeigen (rügen).